BVSD-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Weiterentwicklung der medizinischen Cannabisversorgung in Deutschland. Gleichzeitig sieht der BVSD zwingenden Anpassungsbedarf, um die Patientensicherheit zu gewährleisten, die Versorgungsqualität zu sichern und gleichzeitig die Versorgung von schwer erkrankten und mobilitätseingeschränkten Patientinnen und Patienten nicht unnötig zu erschweren. Dennoch: Der BVSD sieht das im Referentenentwurf vorgesehene Verbot des Versandhandels von Cannabisblüten mit großer Sorge. Aus Sicht des BVSD ist es medizinisch zwingend erforderlich, dass die Erstverordnung und auch die Folgeverordnung von medizinischem Cannabis ausschließlich nach einem persönlichen ärztlichen Kontakt erfolgen darf.

BVSD-Stellungname im Einzelnen: