Integrierte Versorgung / Selektivverträge

Die kontinuierlich wichtig werdende Versorgung durch einzelvertragliche Regelungen macht eine gebündelte Vertragsfähigkeit aller in der schmerzmedizinischen Versorgung Tätigen erforderlich. Der BVSD sieht sich hier sowohl als Plattform zur Entwicklung einzelvertraglich verhandelbarer Versorgungskonzepte als auch als Drehscheibe für bereits bestehende oder sich entwickelnde Best-Practice-Ansätze. Der BVSD ist direkter Verhandlungspartner bei den Krankenkassen.

In Zusammenarbeit mit der KKH hat der BVSD 2011 einen Vertrag zur integrierten Versorgung (IV) zur Behandlung von Patienten mit Rückenschmerzen abgeschlossen. Nach einer Pilotphase mit Standorten in Bonn, Gelsenkirchen, Leipzig, München und Saarbrücken wurde das Programm 2015 auf weitere Regionen ausgeweitet: Berlin, Frankfurt/M., Wiesbaden, Stuttgart und Wuppertal.

Versorgungsmodell: Ausgehend von den Empfehlungen der „Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz“ wird in enger Zusammenarbeit von besonders qualifizierten Schmerztherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Physiotherapeuten für jeden Patienten individuell der effektivste Behandlungsweg ausgewählt. Nicht geeignete medizinische Maßnahmen sollen stattdessen unterbleiben. So wurde bewusst darauf verzichtet, operative Verfahren in das Versorgungskonzept einzubeziehen, da laut Leitlinie keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Wirksamkeit von Operationen bei den so genannten nicht spezifischen Kreuzschmerzen vorliegen. Ziel der optimierten Versorgung ist es, den Patienten eine möglichst schnelle Schmerzlinderung bzw. Schmerzkontrolle zu ermöglichen und langfristig zu erhalten, wodurch die Erwerbsfähigkeit der Patienten gesichert werden kann.

In Zusammenarbeit mit dem Hausärzteverband hat der BVSD 2013 die „Versorgungslandschaft Schmerz“ entwickelt, die eine stärkere Vernetzung von Hausärzten und Schmerztherapeuten, Fachärzten und Krankenhäusern bzw. Pflegeeinrichtungen fördern soll.

Die „Versorgungslandschaft Schmerz“ basiert auf der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V, die durch die interdisziplinäre Einbindung der ärztlichen und psychologischen Schmerztherapeuten zu einem Integrationsvertrag nach den §§ 140a ff. SGB V erweitert wird. Das Konzept wird gegenwärtig den Kassen als eine Vertragsoption angeboten.