Aus-, Fort- und Weiterbildung

In Zusammenarbeit mit den schmerzmedizinischen Fachgesellschaften arbeitet der BVSD an der Novellierung der MWBO.

Im September 2013 wurde von den Landesärztekammern beschlossen, den Zeitplan zur Novellierung der MWBO zu verlängern und eine Befassung auf dem Deutschen Ärztetag 2015 (beziehungsweise sofern erforderlich 2016) vorzusehen.

Wie bereits auf dem 117. Deutschen Ärztetag 2014 in Düsseldorf in Aussicht gestellt, haben sich die Weiterbildungsgremien dafür ausgesprochen, die Weiterbildungsinhalte aufgrund der besseren Trennschärfe anhand von zwei statt drei Weiterbildungsmodi abzubilden. Als weiteres Überarbeitungskriterium werden Vorgaben zur Formulierung von übergreifend relevanten Weiterbildungsinhalten beraten. Nach Festlegung der Überarbeitungskriterien wird die Bundesärztekammer in Abstimmung mit den Weiterbildungsgremien auf dieser Grundlage alle Weiterbildungsbezeichnungen von Version 1 der MWBO-Novelle in die neue Entwurfsversion der MWBO-Novelle („Version 2“) überführen. Bei diesen strukturellen Anpassungen wird der größtmögliche Wert auf die inhaltliche Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Fachgesellschaften gelegt werden. Version 2 wird dann erneut auf der elektronischen Plattform WIKI-BÄK veröffentlicht.

Um einen transparenten Austausch zur inhaltlichen Gestaltung zu ermöglichen, erfolgt die Novellierung über die für die beteiligten ärztlichen Organisationen im Internet eingerichtete WIKI-BÄK-Plattform.

Der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Herr Dr. F. J. Bartmann, berichtet auf dem 118. Deutschen Ärztetag 2015 in Frankfurt a. M. zum Sachstand der Novellierung der MWBO. Sein Bericht wird auf der Homepage der Bundesärztekammer veröffentlicht.

Eine interdisziplinäre Diagnostik und Behandlung auf der Grundlage eines bio-psycho-sozialen Schmerzmodells setzt eine Vertiefung und Spezialisierung von Fachwissen zum chronischen Schmerz und spezifische therapeutische Fertigkeiten voraus. Im ärztlichen Bereich ist dies durch die Weiterbildung “Spezielle Schmerztherapie” geregelt und dort unumstritten. Im psychotherapeutischen Bereich wurde eine vergleichbare Spezialisierung durch eine Fort-/Weiterbildung “Spezielle Schmerzpsychotherapie (SSPT)” gefordert und umgesetzt. Die Zertifizierung “Spezielle Schmerzpsychotherapie” erfolgt bundesweit auf der Grundlage einer gemeinsamen Prüfungsordnung der vier Schmerzgesellschaften: DGPSF, DGS, DSG und DMKG. In der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz am 30.04.2005 wurde der Antrag des Vorstandes, die spezielle Schmerz-Psychotherapie als ankündigungsfähigen Zusatztitel im Rahmen der Weiterbildungsordnung zu etablieren, einstimmig angenommen. Der BVSD engagiert sich für eine Anerkennung der Ausbildung zur „Speziellen Schmerzpsychotherapie“ in allen Kammerbereichen.

Facharzt Schmerzmedizin

Die Schmerzmedizin ist im deutschen Gesundheitssystem nicht als eigenständiges Fachgebiet etabliert. Zwar wird die Schmerzmedizin 2016 verpflichtendes Q14 Querschnittfach als Pflichtbestandteil des Medizinstudiums in der neuen Approbationsordnung für Ärzte verankert, dennoch ist die Etablierung des fachgebietsübergreifenden Querschnittfachs Schmerzmedizin dringend erforderlich, um dem hohen Versorgungsbedarf gerecht werden zu können. Mit Grundkenntnissen versehene Ärzte werden erst nach einer Facharztausbildung in der Regel ab 2021 oder 2022 in die Versorgung kommen.

Änderungen bzw. Einführung neuer medizinischer Versorgungs- und Vergütungsstrukturen, z.B. strukturelle EBM-Reformen, ASV, DMP richten sich an den bestehenden und etablierten Facharztgruppen aus. Deshalb wird der Facharzt Schmerzmedizin benötigt, um den Belangen der schmerzmedizinischen Versorgung bei zukünftigen Strukturveränderungen ausreichend gerecht zu werden.

Die Bedarfsplanung regelt in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung die Anzahl der genehmigten Kassenarztsitze und orientiert sich ausschließlich an den medizinischen Fachgebieten. Da Schmerzmedizin bisher nicht als Fachgebiet etabliert ist, gibt es in keinem KV-Bereich Deutschlands eine Bedarfsplanung für Schmerzmedizin. Schmerzmedizinisch tätige niedergelassenen Ärzte und Ambulanzen werden deshalb ihren „Ursprungs“-Fachgebieten zugerechnet. Ihr Bestand hängt vom jeweiligen Versorgungsgrad in diesen Fachgebieten (z.B. Anästhesie, Orthopädie, Allgemeinmedizin etc.) ab.

Wie in allen Versorgungsbereichen ist auch in der Schmerzmedizin eine abgestufte Versorgung notwendig. Die Basis und erste Anlaufstelle ist dabei die allgemeine Schmerzmedizin, die vom Allgemeinarzt/Primärarzt wahrgenommen wird. Darauf baut die fachgebietsbezogene schmerztherapeutische Versorgung auf, die auf der jedem Fachgebiet eigenen Schmerzkompetenz beruht. Typische fachgebietsbezogene Schmerzprobleme beispielsweise in der Orthopädie oder Neurologie etc. können und sollen in diesen Gebieten gelöst werden. Für kompliziertere Probleme steht dann die fachgebietsbezogene (und begrenzte) spezielle Schmerztherapie zur Verfügung, die sich immer noch an einem Urspungsfachgebiet orientiert.

Für Patienten, die nach mindestens einem halben Jahr Schmerzchronifizierung und unzureichender Schmerztherapie in der spezialisierten fachgebietsbezogenen Schmerztherapie zu versorgen sind, stellt der Facharzt für Schmerzmedizin die adäquate Versorgungsform dar. Für eine effektive Versorgung braucht er eine patientenzentrierte Kompetenz, die fachgebietsübergreifend dem eigenen Fachgebiet Schmerzmedizin zuzuordnen ist und neben anästhesiologischen Inhalten funktionell orthopädische Diagnostik und Therapie benötigt wie auch pharmakologische Kenntnisse und psychologische/psychiatrische Weiterbildung.

Aufgrund der Altersstruktur der an der Versorgung teilnehmenden Schmerzmediziner (der Altersdurchschnitt der Schmerztherapeuten liegt um ca. zwei Jahre höher als der Altersdurchschnitt aller Ärzte), ist es dringend erforderlich eine strukturierte Nachwuchsförderung in der Schmerzmedizin zu etablieren. Nach Angaben der wissenschaftlichen Fachgesellschaften haben in Deutschland etwa 460 Schmerzmediziner die Weiterbildungsbefugnis „Spezielle Schmerztherapie“. Hier gilt es eine systematische Weiterentwicklung der vorhandenen Ausbildungsstrukturen zu erarbeiten.