Stationäre Versorgung / DRG GOÄ

Eine teilweise inakzeptable GKV-Honorierung schmerzmedizinischer Leistungen, bedroht die ambulante Versorgung. Auch im teil- und vollstationären Bereich ist die multimodale Schmerztherapie bundesweit ungenügend abgebildet und wird mit immer wieder sich verändernden Honorarregelungen konfrontiert.

BVSD – Themenfelder:

  • Information, Beratung und Zusammenarbeit mit den Organen der Gemeinsamen Selbstverwaltung und den Organisationen im Gesundheitswesen (z.B. BÄK, KBV, KVen, G-BA, DKG, MDK, Landes- Krankenhausgesellschaften, Krankenkassen, Verbände, u.a.) zur Sicherstellung und Finanzierung der teil- und vollstationären Schmerzversorgung
  • Erarbeitung von Konzepten zur Sicherstellung und Finanzierung der teil- und vollstationären Schmerzversorgung
  • Koordination von Aktivitäten zur Umsetzung der von der Ad- Hoc-Kommission DRG der Deutschen Schmerzgesellschaft inhaltlich erarbeiteten Änderungsvorschläge zur Weiterentwicklung des DRG-Systems.

Der BVSD und die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben gemeinsame Positionen hinsichtlich der Indikationen für eine vollstationäre multimodale Schmerztherapie, der Voraussetzungen zur Leistungserbringung und Kodierung des OPS Komplexkodes 8-918.- -, sowie der sozialmedizinischen Begutachtung durch die MDK konsentiert.

Dieser Begutachtungsleitfaden zur vollstationären multimodalen Schmerztherapie schafft mehr Klarheit für die vollstationäre multimodale Schmerztherapie. Krankenhäuser, Krankenkassen sowie die Gutachter der Medizinischen Dienste haben damit eine gemeinsame und bundesweit einheitliche Basis und finden Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen.