Ambulante Versorgung / EBM / GOÄ / UV-GOÄ

Die Reformen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erfordern einen engen Kontakt des BVSD mit der KBV. Ziel ist es, in der EBM-Systematik Rahmenbedingungen zu entwickeln, die eine flächendeckende, qualitative, ambulante schmerz- und palliativmedizinischen Versorgung in Deutschland gewährleisten zu können.

Die besonderen Belange der Schmerz- und Palliativmedizin, vor allem auch interdisziplinäre Ansätze und fachübergreifende Kooperationen, müssen als Besonderheiten des Faches ins Bewusstsein gebracht werden und entsprechend in der GOÄ-Vergütungssystematik abbildbar sein. Hier ist der Dialog mit der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) von besonderer Bedeutung.

Das Ziel des BVSD ist es, in Zusammenarbeit mit den BVSD-Landesverbänden, auf Bundes- und Landesebene Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die schmerz- und palliativmedizinische Versorgung in Deutschland verbessern.

Weitere Themenfelder:

  • Regresse und Regressvermeidung
  • Plausibiltäts- u. Wirtschaftlichkeitsprüfung