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Brandbrief: KHAG bedroht Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen
Auf Initiative des BVSD haben sich Ende Januar 2026 die Schmerzorganisationen BVSD, DGS, Schmerzgesellschaft und IGOST in einem personalisierten Brandbrief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages im Gesundheitsausschuss gewandt. Darin kritisieren die Verbände, dass die stationäre Schmerzmedizin im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) keine adäquate Berücksichtigung findet. „Die spezialisierte Schmerzmedizin ist bislang nicht als eigenständige Leistungsgruppe vorgesehen – mit weitreichenden ne-gativen Folgen für Millionen chronisch schmerzkranke Menschen in unserem Land. (…) In Deutschland leben rund 4,8 Millionen Patienten mit schweren chronischen Schmerzen, die dringend einer stationären Behandlung bedürfen“, bemängeln die Organisationen.
Sollte die Klinikreform wie bislang geplant umgesetzt, würden schmerzmedizinische Behandlungsfälle fachfremden Leistungsgruppen zugewiesen, wodurch spezifische Struktur- und Qualitätsanforderungen der Schmerzmedizin im System unsichtbar werden. „Die häufig gehörte Gegenargumentation, Abteilungen der multimodalen Schmerzmedizin ließen sich in der aktuellen Leistungsgruppen-Systematik zumindest durch Fusionen verlustfrei abbilden ist nicht richtig: Stationäre Einrichtungen müssen in der bisherigen „Logik“ teils deutlich zu viele, teils deutlich zu wenige Kriterien erfüllen um ihre schmerzmedizinischen Abteilungen zur retten. Dieser Weg ist aktuell in einer Vielzahl der Fälle weder ökonomisch noch medizinisch sinnvoll“, so die Gesellschaften.
Die Einführung einer eigenständigen Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin“ im Krankenhausversorgungsrecht sei fachlich begründet und kurzfristig umsetzbar. Eine Leistungsgruppe Schmerzmedizin wurde bereits mit klar definierten Strukturmerkmalen beschrieben und könnte bundesweit sofort implementiert werden.
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