
Startseite » Arbeitsfelder » Integrierte Versorgung
Die kontinuierlich wichtig werdende Versorgung durch einzelvertragliche Regelungen macht eine gebündelte Vertragsfähigkeit aller in der schmerzmedizinischen Versorgung Tätigen erforderlich. Der BVSD sieht sich hier sowohl als Plattform zur Entwicklung einzelvertraglich verhandelbarer Versorgungskonzepte als auch als Drehscheibe für bereits bestehende oder sich entwickelnde Best-Practice-Ansätze. Der BVSD ist direkter Verhandlungspartner bei den Krankenkassen.
Zusammen mit der KBV hat der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) und Kassenärztlichen Vereinigungen eine Vereinbarung zur Förderung und Sicherstellung einer flächendeckenden spezifischen schmerzmedizinischen Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erarbeitet: INTERDISZIPLINÄRE SCHMERZMEDIZINISCHE VERSORGUNG IM TEAM. Im Mittelpunkt dieser Vereinbarung steht die koordinierte und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdisziplinen im Sinne einer „Multimodalen Therapie“.
In Zusammenarbeit mit der KKH hat der BVSD 2011 einen Vertrag zur integrierten Versorgung (IV) zur Behandlung von Patienten mit Rückenschmerzen abgeschlossen. Nach einer Pilotphase mit Standorten in Bonn, Gelsenkirchen, Leipzig, München und Saarbrücken wurde das Programm 2015 auf weitere Regionen ausgeweitet: Berlin, Frankfurt/M., Wiesbaden, Stuttgart und Wuppertal. Das Programm wurde 2017 eingestellt.
In Zusammenarbeit mit dem Hausärzteverband hat der BVSD 2013 die „Versorgungslandschaft Schmerz“ entwickelt, die eine stärkere Vernetzung von Hausärzten und Schmerztherapeuten, Fachärzten und Krankenhäusern bzw. Pflegeeinrichtungen fördern soll. Die „Versorgungslandschaft Schmerz“ basiert auf der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V, die durch die interdisziplinäre Einbindung der ärztlichen und psychologischen Schmerztherapeuten zu einem Integrationsvertrag nach den §§ 140a ff. SGB V erweitert wird.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek
Dr. Eva Bartmann
Dr. Jürgen Bachmann
Dr. Michael Schenk
Dr. Carsten Brau
Dr. Christian Hierl
Dr. Sören Rudolph
Dr. Doris Wagner