BVSD begrüßt Beschlüsse des Deutschen Ärztetags und des Marburger Bunds zur Stärkung der Schmerzmedizin

Berlin, 2. Juni 2025. „Die gesundheitspolitischen Signale und Appelle aus der gesamten Ärzteschaft an das Bundesgesundheitsministerium und die Politik sind eindeutig: Lassen Sie die Schmerzmedizin nicht im Stich. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Denn wenn die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger im Rahmen der Klinikreform nicht schnell und adäquat reagieren, drohen bestehende stationäre schmerzmedizinische Einrichtungen wegzufallen, weil für die Schmerzmedizin im Klinikreformgesetz keine eigene Leistungsgruppe vorgesehen ist“, erklärte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD). In ihren aktuellen Beschlüssen fordern der Deutsche Ärztetag und der Marburger Bund den Gesetzgeber auf, die Schmerzmedizin bei der Klinikreform ausreichend zu stärken und zu sichern.

Der Versorgungsbedarf ist hoch: Rund 4 Millionen Patienten mit schweren chronischen Schmerzen leben in Deutschland. „Rund 450 stationäre Einrichtungen, die auf eine schmerzmedizinische Versorgung spezialisiert sind, werden bei der geplanten neuen Abrechnungssystematik nicht mehr berücksichtigt. Ihnen droht das Aus, weil bislang die politische Einsicht fehlt, dass die Schmerzmedizin in der Klinikreform ausreichend Abbildung findet“, sagt Nadstawek.

Der Deutsche Ärztetag begründete am Freitag vergangener Woche seinen Beschluss zur Stärkung der Schmerzmedizin: “Als Konsequenz sind aufgrund der bereits bestehenden eklatanten Unterversorgung dringlich benötigte und qualitativ hochwertige Versorgung anbietende schmerztherapeutische Einrichtungen akut in ihrer Existenz bedroht. Schmerztherapeutische Einrichtungen brauchen dringend und zeitnah eine konkrete und verlässliche Perspektive, dass ihre Leistungen bei Umsetzung der Krankenhausreform nicht einem unausgereiften Algorithmus zum Opfer fallen.“

Der Marburger Bund forderte auf seiner 145. Hauptversammlung „die Schaffung einer eigenen Leistungsgruppe mit passenden Qualitätskriterien für die spezialisierte Schmerztherapie und damit zeitnah eine Perspektive für die bestehenden schmerztherapeutischen Einrichtungen“. Und begründete dies: „In der Schmerzmedizin besteht bereits heute eine Unterversorgung, aber gerade deshalb ist es sinnvoll, Angebote regional gezielter zu beplanen, insbesondere Strukturen wie Tageskliniken in Abhängigkeit von der ambulanten und stationären Versorgung. Krankenhausplanung ist langfristig am Bedarf auszurichten, sodass man die Einrichtungen durchaus sinnvoll zum Gegenstand einer Landeskrankenhausplanung machen kann.“

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