BVSD kritisiert Absenkung der psychotherapeutischen Honorare scharf

Berlin, 23. März 2026. Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) bewertet die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) vom 11. März 2026, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % ab 1. April 2026 abzusenken, als “gesundheitspolitisch hochproblematisch”. “Es handelt sich nicht um eine fachliche Nuance, sondern um einen grundlegenden Konflikt in der ambulanten Versorgung”, erklärte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, BVSD-Vorsitzender. Eine stabile ambulante Versorgung erfordere Verlässlichkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und politische Verantwortung. Der BVSD fordert die Verantwortlichen auf, diesen Beschluss zu korrigieren und die Versorgung insbesondere chronisch kranker Menschen nicht weiter zu gefährden.

Die Absenkung der Vergütung innerhalb eines laufenden Jahres stelle einen massiven Eingriff in Planungssicherheit und Vertrauensschutz dar, so Nadstawek. Ein gesetzlich definiertes Mindesthonorar würden faktisch relativiert. Ein solches Vorgehen gefährde die Verlässlichkeit der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen insgesamt und schaffe einen Präzedenzfall mit potenziell weitreichenden Folgen für alle Fachgruppen.

„Für die Schmerzmedizin ist diese Entscheidung von besonderer Brisanz. Patienten mit chronischen Schmerzen sind in hohem Maße auf eine enge psychotherapeutische Mitbehandlung angewiesen. Multimodale Schmerztherapie ist ohne psychotherapeutische Beteiligung weder leitliniengerecht noch praktisch umsetzbar. Wird dieser Bereich geschwächt, geraten zentrale Versorgungskonzepte ins Wanken“, sagte Nadstawek.

Bereits heute bestünden Versorgungsengpässe, lange Wartezeiten und eine zunehmende Komplexität der Patientensituationen. Die aktuelle Entscheidung drohe diese Situation weiter zu verschärfen und gefährde die Qualität der Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen unmittelbar.

Weiterführende Informationen:

BVSD-Stellungnahme zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) vom 11.03.2026 zur Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April