Cannabis als Medizin: G-BA entscheidet sich für Patientenwohl – Keine erschwerten Verordnungsregeln

Berlin, 16. März 2023. Zur heutigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Verordnungsregeln von medizinischem Cannabis erklärt Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD): „Für Schmerz- und Palliativpatienten ist der heutige G-BA Beschluss ein richtiges und wichtiges Signal. Es gibt keine Verschärfungen bei der Verordnung von Cannabis als Medizin. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Der G-BA stellt klar, dass es keinen Facharztvorbehalt geben wird. Die Versorgung von Palliativpatienten wird gestärkt, da der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für sie gänzlich entfällt, wenn der Patient im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung behandelt wird. Neu ist außerdem: Für die Verordnung einer Cannabistherapie im Rahmen einer Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung gilt zukünftig eine dreitägige Prüffrist der Krankenkasse. Damit hat sich der G-BA eindeutig für das Patientenwohl entschieden.“